
Selbstzensur im Alltag: Wenn Wörter zu Abzeichen werden
5. August 2026Sinn der Strafe: Ein Mörder verstößt nicht gegen das Gesetz
Ich weiß, wie das klingt. Aber bleib kurz bei mir. Hinter diesem Satz steckt einer der spannendsten Streits der deutschen Rechtsgeschichte. Es geht um den Sinn der Strafe, also um die Frage, wozu wir überhaupt strafen. Und ehrlich gesagt: Wir wissen es bis heute nicht so genau.
Der Mann, der das Strafgesetzbuch gegen den Strich las
Ende des 19. Jahrhunderts sitzt in Leipzig ein Professor namens Karl Binding. Er liest das Strafgesetzbuch so, wie es wirklich dasteht. Und dabei fällt ihm etwas auf, das vor ihm offenbar niemand ernst genommen hat.
Nimm den Paragrafen zum Totschlag. Da steht sinngemäß: Wer einen Menschen tötet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
Lies das mal ganz naiv. Da steht nirgends „Du sollst nicht töten“. Da steht kein Verbot. Stattdessen steht da eine Wenn-dann-Regel: Wenn jemand tötet, dann passiert Folgendes. Und diese Regel richtet sich gar nicht an dich oder mich. Sie richtet sich an den Staat, genauer an den Richter. Sie sagt ihm: Wenn so jemand vor dir steht, dann verhänge diese Strafe.
Stell dir ein Schwimmbad vor. Am Beckenrand hängt ein Schild: „Rennen verboten!“ Das spricht dich an, den Badegast. Im Büro des Bademeisters hängt ein anderes Schild: „Wer rennt, ist des Bades zu verweisen.“ Das spricht den Bademeister an und sagt ihm, was er tun soll.
Bindings These: Das Strafgesetzbuch besteht fast nur aus Schildern der zweiten Sorte. Die eigentlichen Verbote, also „töte nicht“, „stiehl nicht“, stehen da gar nicht drin. Sie existieren als ungeschriebene Normen davor, sozusagen unsichtbar vor dem Gesetz.
Und jetzt kommt die Pointe, die mich nicht mehr losgelassen hat: Wer tötet, verstößt nach Binding nicht gegen das Strafgesetz. Er erfüllt es. Er tut exakt das, was im Wenn-Teil beschrieben ist, und löst damit den Dann-Teil aus. Verletzt hat er nur die unsichtbare Norm dahinter. Das nennt man bis heute Bindings Normentheorie.
Der Sinn der Strafe nach Binding: Vergeltung
So weit die Logik. Aber Binding stand noch für etwas anderes: für eine bestimmte Antwort auf die Frage nach dem Sinn der Strafe.
Seine Antwort, stark vereinfacht: Vergeltung. Wer die Norm bricht, hat Schuld auf sich geladen. Die Strafe gleicht diese Schuld aus. Sie schaut also zurück auf die Tat. Was danach aus dem Täter wird, ist nicht ihre Aufgabe. Man nennt diese Richtung die klassische Schule des Strafrechts.
Und genau da betritt der Gegenspieler die Bühne.
Franz von Liszt: Strafe muss etwas bewirken
1882 hält ein junger Professor in Marburg eine Antrittsvorlesung, die als „Marburger Programm“ berühmt wird. Sein Name: Franz von Liszt. Ja, verwandt mit dem Komponisten, das ist sein Cousin. Aber was er da vorträgt, ist keine Musik, sondern eine Kampfansage.
Liszts Kernidee: Strafe darf kein Selbstzweck sein. Sie muss etwas bewirken. Sie soll nicht zurückschauen auf die Tat, sondern nach vorne auf die Zukunft. Der Fachbegriff dafür ist Prävention, also Vorbeugung.
Liszt dachte dabei vor allem an den einzelnen Täter. Er unterschied grob drei Fälle. Den Gelegenheitstäter, der einmal strauchelt, soll die Strafe abschrecken, ein Denkzettel reicht. Den Täter, der auf die schiefe Bahn geraten ist, aber noch erreichbar scheint, soll die Strafe bessern. Heute würden wir sagen: resozialisieren. Und vor dem, der immer wieder rückfällig wird, soll die Strafe die Gesellschaft schützen, indem sie ihn wegsperrt.
Dazu kommt ein Satz von Liszt, der bis heute zitiert wird, und ich finde ihn richtig stark: Die beste Kriminalpolitik ist eine gute Sozialpolitik. Sinngemäß heißt das: Verbrechen bekämpft man nicht in erster Linie mit härteren Gesetzen, sondern mit besseren Lebensverhältnissen. Armut, Bildung, soziale Lage, das war für Liszt der eigentliche Hebel.
Interessant ist übrigens, dass ausgerechnet der Reformer Liszt das Strafgesetzbuch auch als Schutzwall verstand. Er nannte das Strafrecht die „Magna Charta des Verbrechers“: Das Gesetz begrenzt, was der Staat mit einem Menschen machen darf, selbst mit einem Straftäter. Denn gerade wer die Strafe an Zwecken ausrichtet, braucht harte Grenzen. Sonst darf der Staat im Namen der Nützlichkeit irgendwann alles.
Der Schulenstreit: Vergeltung gegen Vorbeugung
Was dann folgte, ging als Schulenstreit in die Geschichte ein. Auf der einen Seite die Klassiker um Binding: Strafe ist gerechte Vergeltung für schuldhaftes Verhalten, Punkt. Auf der anderen Seite die Moderne um Liszt: Strafe muss der Gesellschaft und dem Täter nützen, sonst ist sie sinnlose Übelzufügung.
Jahrzehntelang stritten diese Lager. In Vorlesungen, in Zeitschriften, in Gesetzgebungskommissionen. Und wie so oft in der Geschichte gewann am Ende keiner. Es gab einen Kompromiss.
Was vom Streit um den Sinn der Strafe heute übrig ist
Und jetzt wird es spannend, denn unser heutiges Strafrecht trägt beide Handschriften in sich.
Von den Klassikern haben wir das Schuldprinzip geerbt: Bestraft wird nur, wer schuldhaft gehandelt hat. Außerdem darf die Strafe die Schuld nicht übersteigen. Egal wie nützlich eine härtere Strafe wäre, die Schuld setzt die Grenze.
Von Liszt haben wir die Zwecke geerbt. Der Strafvollzug ist heute ausdrücklich auf Resozialisierung ausgerichtet. Es geht also darum, dass jemand nach der Haft ohne neue Straftaten leben kann. Und unser Recht ist zweispurig gebaut: Neben der Strafe, die an die Schuld anknüpft, gibt es sogenannte Maßregeln wie die Unterbringung in der Psychiatrie oder die Sicherungsverwahrung. Diese dienen allein dem Schutz und der Vorbeugung. Das ist im Kern Liszts Denken in Gesetzesform.
Die Rechtsprechung fährt heute eine Art Sowohl-als-auch, die Fachwelt nennt das Vereinigungstheorie: Vergeltung, Abschreckung, Besserung, Schutz, alles zusammen. Kritiker sagen, das sei weniger eine Theorie als ein Waffenstillstand. Und ehrlich gesagt haben sie damit nicht ganz unrecht.
Ein Schatten, den man nicht weglassen darf
Eine Sache muss ich noch sagen, weil sie zur Redlichkeit gehört. Karl Binding hat 1920, kurz vor seinem Tod, gemeinsam mit dem Psychiater Alfred Hoche eine Schrift über die „Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ veröffentlicht. Die Nationalsozialisten haben sich später darauf berufen. Das macht seine Normentheorie nicht falsch. Aber es zeigt, dass man Denker der Vergangenheit als ganze Personen betrachten muss, mit allem, was dazugehört. Auch das gehört zum Ursprung der Dinge.
Warum quatsche ich darüber?
Wenn heute nach einer absurden Tat wieder die Debatte losgeht, härtere Strafen auf der einen Seite, Resozialisierung und Prävention auf der anderen, dann streiten wir im Grunde wieder über den Sinn der Strafe. Es ist exakt der Streit, den Binding und Liszt vor über 140 Jahren begonnen haben. Nur ohne zu wissen, dass er einen Namen hat.
Wir halten unsere Debatten gern für neu. Als ob wir es sind, die sich ENDLICH damit auseinandersetzen. Dabei stehen wir fast immer auf einem Fundament, das andere längst gegossen haben.
Wozu ist Strafe für dich da? Ausgleich für die Tat, Schutz der Gesellschaft, Chance auf einen Neuanfang, oder irgendwie alles zusammen? Schreib es mir in die Kommentare, ich bin wirklich gespannt, wo du stehst.
KardiKassin
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