
Warum ein fremder Name manchmal die ganze Geschichte überschreibt
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19. Oktober 2026Ehefrau und Beruf: Was im BGB bis 1977 wirklich stand
Vier Minuten Lesezeit, und du liest danach jede Aussage mit Jahreszahl genauer.
Paragraf 1356 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gibt es seit 1900. Sein Wortlaut wurde 1958 und 1977 grundlegend neu geschrieben, und um diese beiden Jahreszahlen streiten sich bis heute zwei Erzählungen. Die eine sagt, bis 1977 habe eine Ehefrau ihren Mann um Erlaubnis fragen müssen, wenn sie arbeiten wollte. Die andere nennt das einen Mythos. Beide kürzen etwas weg, und was, zeigt der Gesetzestext.
1900 bis 1958: Haushaltsführung und ein Kündigungsrecht mit Gericht
In der Fassung von 1900 war die Frau berechtigt und verpflichtet, das gemeinschaftliche Hauswesen zu leiten. Dazu kam die Pflicht, im Haushalt und im Geschäft des Mannes zu arbeiten, soweit das nach den Verhältnissen der Eheleute üblich war. Paragraf 1354 gab dem Mann in allen gemeinsamen Angelegenheiten die Entscheidung, er wurde später „Gehorsamsparagraf“ genannt.
Für die Erwerbsarbeit war Paragraf 1358 der wichtige. Er erlaubte dem Mann, ein Dienstverhältnis der Frau ohne Kündigungsfrist zu beenden, aber nur, „wenn er auf seinen Antrag von dem Vormundschaftsgerichte dazu ermächtigt worden ist“. Der Rechtsjournalist Martin Rath weist darauf hin, dass der Mann also nicht selbstherrlich über die Arbeitskraft seiner Frau verfügte. Nach dem Wortlaut, den ein Ratgeberportal abdruckt, sollte das Gericht die Ermächtigung erteilen, wenn die Tätigkeit der Frau die ehelichen Interessen beeinträchtigte. Ganz zahnlos war die Vorschrift damit nicht.
Verkürzt wird sie trotzdem weitergegeben. Eine Seite des Bundesarchivs schreibt, der Ehemann habe das Arbeitsverhältnis vor 1958 jederzeit kündigen können, und lässt das Gericht weg. Rath hat in Datenbanken nach einer Entscheidung gesucht, in der ein Mann sich auf diese Kündigungsmöglichkeit stützte, und keine gefunden. Das beweist nicht, dass es nie einen Fall gab, sagt aber etwas darüber, wie selten die Norm vor Gericht auftauchte.
1958 bis 1977: Ein Recht mit Bedingung
Das Gleichberechtigungsgesetz vom 18. Juni 1957 trat am 1. Juli 1958 in Kraft. Es strich Paragraf 1354 und Paragraf 1358. Paragraf 1356 lautete danach, die Frau führe den Haushalt in eigener Verantwortung, und weiter: „Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.“
Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt das als Kompromiss. Eine Frau durfte auch gegen den Willen ihres Mannes arbeiten, aber nur, solange sie die Familie nicht vernachlässigte. Eine Erlaubnis brauchte sie also nicht, ihr Recht hing jedoch an einer Bedingung, über deren Erfüllung im Streitfall jemand anderes urteilte. Und der Paragraf legte die Haushaltsführung bei der Frau fest, ein Leitbild, das das Gesetz als Regelfall setzte.
Die Gleichberechtigung war 1958 damit nicht abgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte im Juli 1959 den väterlichen Stichentscheid bei Erziehungsfragen für verfassungswidrig, den die Reform neu eingeführt hatte.
1977: Der Satz mit der Bedingung fällt
Das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14. Juni 1976 trat am 1. Juli 1977 in Kraft. Paragraf 1356 hieß nun, die Ehegatten regeln die Haushaltsführung im gegenseitigen Einvernehmen, und beide sind berechtigt, erwerbstätig zu sein. Bei Wahl und Ausübung der Arbeit sollen sie Rücksicht auf den anderen und die Familie nehmen, und zwar beide. Die Bedingung, dass die Arbeit mit den Pflichten der Frau in Ehe und Familie vereinbar sein muss, war damit gestrichen.
Was beide Erzählungen weglassen
Wer sagt, die Frau habe bis 1977 die Erlaubnis ihres Mannes gebraucht, verwechselt die Fassungen. Bis 1958 gab es ein Kündigungsrecht des Mannes mit gerichtlicher Ermächtigung, nach 1958 nur noch die Bedingung. Wer sagt, das sei alles ein Mythos, übergeht, dass die Bedingung und das Leitbild bis 1977 im Gesetz standen.
Ein Werkzeug hilft bei solchen Sätzen mit Jahreszahl. Such den Paragrafen selbst, nicht die Zusammenfassung, und unterstreiche das Verb. Steht dort „darf nur mit Erlaubnis“, „kann kündigen, wenn das Gericht zustimmt“ oder „ist berechtigt, soweit“? Das sind drei verschiedene Regeln, und in der Zusammenfassung werden sie meistens zu einer.
Kritisch hinterfragt
Ich habe die Gesetzestexte nicht im Bundesgesetzblatt oder Reichsgesetzblatt gelesen, sondern wie sie in einem Aufsatz der Zeitschrift Legal Tribune Online, auf einer Datenbankseite und in einem Ratgeberportal wiedergegeben werden. Die Aussage, es habe keinen Gerichtsfall zu Paragraf 1358 gegeben, beruht auf der Datenbankrecherche eines einzelnen Autors, und Rath selbst nennt seinen Text keine Verteidigung der damaligen Gesetzeslage. Zur Wirkung der Bedingung in Unterhalts- und Scheidungsstreitigkeiten habe ich nichts gelesen, obwohl es Rechtsprechung zu Paragraf 1356 alter Fassung gibt.
Offen bleibt, wie das Leitbild im Alltag wirkte. Ein Gesetz, das im Streitfall selten angewendet wurde, kann trotzdem Erwartungen prägen, bei Eltern, Arbeitgebern und Richtern. Und für das Datum 1977 nennen einzelne Darstellungen den 1. Januar, das Gesetz selbst den 1. Juli.
Am meisten kostet die Konsequenz für beide Lager. Wer den Mythos entkräftet, muss zugeben, dass eine bedingte Berechtigung und ein Haushaltsleitbild bis 1977 im Gesetz standen. Wer auf der Erlaubnis besteht, muss zugeben, dass der Text sie so nicht enthielt. Wie schwer die Bedingung im Alltag wog, lässt sich aus dem Paragrafen allein nicht ablesen.
Wie Sätze mit einer Jahreszahl ihren genauen Wortlaut verlieren, ist eines der Themen, die sich durch meine Arbeit ziehen. Auf meinem YouTube-Kanal gehe ich solchen Fällen ausführlicher nach, als ein Blogtext es hergibt. Schreib mir in die Kommentare, welche Aussage mit „bis 19…“ du schon gehört und nie überprüft hast.
KardiKassin
Quellen
Martin Rath, „Verlängertes Hausfrauenleid durchs Gleichberechtigungsgesetz?“, Legal Tribune Online, 18.06.2017, https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/rechtsgeschichte-gleichberechtigungsgesetz-verfassung-familie-frauen-feminismus/2
„§ 1356 BGB. Haushaltsführung, Erwerbstätigkeit“, Fassungen ab 1900, lexetius.com, https://lexetius.com/BGB/1356/haushaltsfuhrung-erwerbstatigkeit
Bundeszentrale für politische Bildung, „Gleichberechtigung wird Gesetz“, Hintergrund aktuell, https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/271712/gleichberechtigung-wird-gesetz/
Bundesarchiv, „Ein Meilenstein der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das Urteil zum väterlichen Stichentscheid von 1959“, https://www.bundesarchiv.de/themen-entdecken/online-entdecken/geschichtsgalerien/ein-meilenstein-der-rechtsprechung-des-bundesverfassungsgerichts-das-urteil-zum-vaeterlichen-stichentscheid-von-1959/
„Gleichberechtigungsgesetz“, Wikipedia, Abruf September 2026, https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichberechtigungsgesetz
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