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29. September 2026Berlin hat gewählt, und die Linke ist mit 25,7 Prozent so stark geworden wie nie zuvor im Abgeordnetenhaus. Spitzenkandidatin Elif Eralp könnte jetzt Regierende Bürgermeisterin werden, wenn die Sondierungen mit Grünen und SPD zu einer Koalition führen. Über ihre eigene Religion ist öffentlich fast nichts zu finden. Auf ihrer Webseite kommt das Thema schlicht nicht vor, in ihren Auftritten geht es um Mieten, um Migration, um die Berliner Polizei.
Im Regierungsprogramm ihrer Partei steht dazu trotzdem ein eigenes Kapitel, und ein Satz darin hat mich beim Lesen stutzig gemacht. Die Linke will, dass christliche Kirchen in Berlin keine Privilegien mehr gegenüber anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften genießen. Das klingt nach einer neuen, zeitgemäßen Forderung. Ist es aber nicht. Der Kernsatz, um den es eigentlich geht, steht seit 106 Jahren im Gesetz.
Was das Programm konkret will
Das Kapitel trägt den Titel Antidiskriminierung, Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Der Schutz und die Sichtbarkeit jüdischen, muslimischen, alevitischen und christlichen Lebens sollen gesichert werden, ebenso die Freiheit, gar keiner Weltanschauung anzugehören. Islamische Gemeinschaften und humanistische Einrichtungen sollen denselben Platz bekommen wie die beiden großen christlichen Kirchen. Krankenhäuser und Gefängnisse sollen religiös neutrale Seelsorge anbieten können. Und es soll einen Lehrstuhl geben, an dem Lehrkräfte für den alevitischen Religionsunterricht und alevitische Geistliche ausgebildet werden.
Was mich daran interessiert, ist nicht die Partei, sondern die Formel dahinter. Keine Privilegierung der Kirchen. Woher kommt die eigentlich, und was genau meint sie.
Es besteht keine Staatskirche
Am 11. August 1919 trat die Weimarer Reichsverfassung in Kraft, und Artikel 137 Absatz 1 lautet: „Es besteht keine Staatskirche.“ Vier Wörter, mit denen das Deutsche Reich sich zum ersten Mal von der Idee verabschiedete, eine Konfession offiziell über die anderen zu stellen. 1949 übernahm das Grundgesetz diesen Artikel über Artikel 140 wortgleich, zusammen mit mehreren anderen Religionsartikeln der Weimarer Verfassung. Das war damals im Parlamentarischen Rat die einzige Stelle, an der man die alte Verfassung nicht neu formulierte, sondern eins zu eins übernahm.
Der evangelische Kirchenrechtler Ulrich Stutz prägte für diesen Zustand schon in den Zwanzigerjahren einen Begriff, der bis heute in der juristischen Literatur steht: die hinkende Trennung. Staat und Kirche sind formal getrennt, keine Staatskirche, keine Amtskirche, die über dem Recht steht. Verwoben sind sie trotzdem, in mehreren konkreten Punkten, die das Grundgesetz selbst offenlässt.
Wenn die Linke also fordert, christliche Kirchen dürften keine Privilegien mehr haben, wiederholt sie im Kern eine Regel, die seit der gesamten Lebenszeit der Bundesrepublik gilt. Interessant wird es erst bei der Frage, was von dieser hinkenden Trennung trotzdem übrig geblieben ist.
Was von der alten Verbindung übrig geblieben ist
Der konkreteste Rest hat einen eigenen Namen: Staatsleistungen. Gemeint sind direkte Zahlungen der Bundesländer an die beiden großen Kirchen, die nichts mit der Kirchensteuer zu tun haben, die die Mitglieder selbst aufbringen. Ihr Ursprung liegt im Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Damals zogen die deutschen Fürsten im großen Stil Kirchenbesitz ein, vor allem katholische Klöster und Bistümer, und versprachen den Kirchen im Gegenzug laufende Ausgleichszahlungen. Diese Zahlungen laufen bis heute, 2026 sind es nach Berechnungen der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland rund 666 Millionen Euro allein für dieses eine Jahr, seit Gründung der Bundesrepublik 1949 in Summe über 23 Milliarden Euro.
Das Bemerkenswerte daran ist nicht die Zahl selbst, sondern dass genau dieselbe Weimarer Verfassung, die „keine Staatskirche“ festschrieb, in Artikel 138 auch gleich den Ausstieg aus diesen Zahlungen anordnete. Der Wortlaut verlangt, dass die Länder diese Zahlungen ablösen, also einmalig auszahlen und danach beenden. Nur sollte der Bund vorher die Grundsätze dafür in einem Rahmengesetz festlegen. Genau dieses Rahmengesetz gab es nie. Entwürfe dafür scheiterten 2012 und noch einmal 2020 im Bundestag. Ohne Rahmengesetz konnte auch keine einzige Landesablösung zustande kommen. Der Auftrag zur Ablösung ist also älter als die Bundesrepublik selbst und bis heute unerledigt.
Wo das die heutige Debatte trifft
Das Wahlprogramm der Linken benennt diese Staatsleistungen, jedenfalls nach dem, was ich davon gelesen habe, gar nicht ausdrücklich. Es spricht von neutraler Seelsorge und von einem alevitischen Lehrstuhl, beides Vorschläge, die neue Strukturen für Gemeinschaften schaffen wollen, die diese Infrastruktur historisch nie hatten. Das ist der eigentliche Unterschied zur Formel keine Privilegierung. Die beiden großen Kirchen sind nicht deshalb besser aufgestellt, weil ein Gesetz sie ausdrücklich bevorzugt. Der Vorteil liegt in etwas Älterem, in einer Ausgleichszahlung aus einer Zeit, in der es die anderen genannten Gemeinschaften als organisierte Ansprechpartner des deutschen Staates schlicht noch nicht gab.
Eine Forderung, die 1919 formuliert wurde und die bis heute nicht vollständig eingelöst ist, taucht jetzt in einem Wahlprogramm von 2026 wieder auf. Nicht als Zitat, sondern als neues Versprechen. Das sagt am Ende vermutlich weniger über die Linke aus als über die Halbwertszeit von Verfassungsaufträgen, die niemand konkret umsetzen muss, solange niemand danach fragt.
Kritisch hinterfragt
Die Zahlen zur Wahl selbst stammen im Kern aus einem einzigen Artikel. Den Wert für die Linke, 25,7 Prozent, konnte ich gegen zwei weitere Quellen bestätigen. Beim zweiten Platz weichen die mir vorliegenden Angaben je nach Zeitpunkt der Auszählung voneinander ab, deshalb steht hier bewusst keine Zahl dazu. Bei einer frisch ausgezählten Wahl ist das eher die Regel als die Ausnahme.
Den Wortlaut des Wahlprogramms habe ich nicht selbst gelesen, nur das, was ein Presseartikel daraus zusammengefasst hat. Kann also sein, dass ich an der einen oder anderen Stelle nicht ganz genau treffe, was dort tatsächlich steht.
Und die Verbindung zwischen keine Privilegierung der Kirchen und den ungelösten Staatsleistungen ist meine eigene Lesart, keine Aussage, die die Partei selbst so getroffen hätte. Beide Dinge stehen faktisch nebeneinander, ein altes Ausgleichsgeschäft aus 1803 und eine aktuelle politische Forderung. Ob eine über zwei Jahrhunderte alte Entschädigung noch dasselbe ist wie ein Privileg im heutigen Sinn, oder ob das zwei verschiedene Kategorien sind, die man nicht einfach zusammenwerfen sollte, die Antwort überlasse ich dir.
Wie würdest du das trennen? Schreib mir, wo für dich die Grenze zwischen einer alten Schuld und einem aktuellen Vorrecht verläuft.






