
Chief Mkwawa’s Skull Was in the Treaty of Versailles. His Tooth Was Not.
30. August 2026
Germany Said Yes to Cameroon in 2022. The Objects Are Still in Berlin.
1. September 2026Warum Deutschland koloniales Unrecht leichter benennt als beendet
In Berlin steht seit Ende November 2024 ein Thron in einem Glaskasten. Er gehörte Mwana Mgandu, der Herrscherin von Urughu, aus der Kimbu-Gemeinschaft in der Singida-Region im Zentrum des heutigen Tansania. Deutsche Truppen brachten sie bei einem ihrer Eroberungsfeldzüge zusammen mit den übrigen Palastbewohnerinnen und Palastbewohnern um. Den Stuhl nahmen sie mit.
Bei der Restitution kolonialer Raubkunst geht es genau um diesen Stuhl. Wem gehört er? Und warum steht er, mehr als hundert Jahre später, immer noch in Berlin?
Was in der Vitrine steht und wem es gehört
Im Humboldt Forum läuft noch bis November 2026 die Ausstellung „Geschichte(n) Tansanias“. Sie ist eine Zusammenarbeit des National Museum of Tanzania, des Ethnologischen Museums und des Zentralarchivs der Staatlichen Museen zu Berlin sowie der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss. Kuratorinnen und Kuratoren aus Dar es Salaam, Songea und Berlin haben sie gemeinsam entwickelt, und in filmischen Interviews kommen Menschen aus Tansania selbst zu Wort.
Gezeigt werden Objekte, die um die Wende zum 20. Jahrhundert nach Deutschland kamen, in der überwiegenden Mehrheit als Raubgut. Und während du unten im Foyer dein Ticket für neun Euro kaufst, passiert bei den eigentlichen Rückgaben ziemlich wenig.
Neben dem Thron der Mwana Mgandu liegt dort eine Ngoma Kuu, eine große, waagerecht gespielte Trommel mit eingravierten Einträgen auf Swahili in arabischen Schriftzeichen. Solche Trommeln spielten hochrangige Würdenträgerinnen und Würdenträger bei Zeremonien und Ritualen. Sie war ein Herrschaftszeichen, kein Instrument für zwischendurch. Mwamwisho Mwinyijuma Sudi aus Winde an der Mrima-Küste, eine Nachkommin, berichtet in einem Interview für die Ausstellung, dass Deutsche die Trommel ohne Zustimmung mitnahmen, während des Widerstandskampfes gegen die Kolonisierung zwischen 1888 und 1890.
Beide Communities, die Kimbu und die Familie an der Mrima-Küste, haben zugestimmt, dass ihre Objekte in Berlin gezeigt werden. Aber nur unter einer Bedingung. Dass sie danach zurückkommen.
Menschen erlauben einem Museum, ihr Eigentum auszustellen, weil ihnen versprochen wurde, dass es der letzte Auftritt in der Fremde ist. Für sie ist die Ausstellung eine Abschiedsvorstellung.
Ein drittes Objekt macht klar, aus welchem Zusammenhang das alles stammt. Es ist ein lederner Medizinbeutel mit Platz für fast hundert Heilmittel. Er gehörte Kinjikitile Ngwale Bokelo aus dem Gebiet Kilwa im Südosten Tansanias, einem angesehenen Heiler. Sein Ururenkel Hemedi Kasimu Ngwale erzählt in der Ausstellung, wie Kinjikitile die Idee des Widerstands gegen die Deutschen mit heiligem Wasser verband, auf Swahili „maji“, und die Umkehr der Verhältnisse ankündigte. Die Kolonialtruppen nahmen ihn gefangen und richteten ihn hin.
Von Kilwa aus verbreitete sich ab 1905 der Maji-Maji-Aufstand über den ganzen Süden des Landes, das damals als „Deutsch-Ostafrika“ zum deutschen Kolonialreich gehörte. Anfangs waren die einheimischen Kämpfer überlegen. Dann schlug das Militär den Aufstand nieder, rücksichtslos, bis 1907. Bis zu 300.000 Menschen kostete der Krieg das Leben.
Elf der ausgestellten Objekte gehören laut einer Sprecherin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zu einem Konvolut von insgesamt 41 Stücken, die im Kontext des Maji-Maji-Krieges und weiterer Widerstandskämpfe erbeutet wurden. Für die sind Rückgaben geplant, sobald die Ausstellung auch im Nationalmuseum in Dar es Salaam zu sehen war.
Geplant. Nicht beschlossen, nicht durchgeführt.
52 Objekte in dreißig Jahren
Nach Daten des Restitutions-Monitors des Blogs Dekolonial Erinnern und der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hat die Bundesrepublik seit 1996 rund 52 in der Kolonialzeit geraubte Kulturobjekte physisch an afrikanische Staaten zurückgegeben. An zwei Länder, nämlich Namibia und Nigeria.
52 Objekte. In dreißig Jahren.
Zum Vergleich. Ein Forschungsprojekt der TU Berlin schätzt, dass allein über 40.000 koloniale Kulturobjekte aus Kamerun in deutschen Museen und Archiven liegen. Die größeren Sammlungen bundesweit geben selbst an, über 20.000 Kulturgüter aus Tansania aufzubewahren.
Auch die Benin-Bronzen, das bekannteste Beispiel und für viele der Beweis, dass Deutschland doch längst zurückgibt, sehen bei genauem Hinsehen anders aus. Das Eigentumsrecht an rund 1.100 Objekten wurde 2022 an Nigeria übertragen, allein 512 davon aus dem Berliner Ethnologischen Museum. Tatsächlich zurückgegeben wurden nach Kenntnisstand der Bundesregierung 22 Objekte. Ein Teil der Werke blieb als Leihgabe in deutschen Museen. Eine Vogelfigur aus Speckstein aus der Weltkulturerbe-Stadt Groß-Simbabwe wurde laut Monitor dauerhaft verliehen, erst an den Präsidenten, dann an das Nationalmuseum. Verliehen, um das formelle Rückführungsverfahren zu vermeiden.
Bei 35 Kulturgütern aus Kamerun und Ghana liegen teilweise seit Jahren Entscheidungen für Rückgaben vor, ohne dass etwas passiert wäre. Und im Kulturetat stehen 600.000 Euro als Restitutionsfonds bereit. Mit diesem Geld ist bisher keine einzige Rückführung unterstützt worden.
Nicht die 300.000 Toten sind die Zahl, die mich am meisten beschäftigt, so schrecklich sie ist. Es sind die 600.000 Euro, die seit Jahren unberührt auf einem Haushaltstitel liegen und auf einen Vorgang warten, der nicht kommt.
Wenn das Verfahren die Entscheidung ersetzt
Es gibt für das, was hier passiert, einen sperrigen Fachbegriff. Prozeduralisierung. Gemeint ist, dass eine strittige Frage nicht entschieden, sondern in ein Verfahren überführt wird.
Das klingt nach Verwaltungsseminar, aber du kennst es aus jedem Streit, der zu unangenehm ist. Man gründet einen Arbeitskreis. Man wartet auf eine Rückmeldung. Man erstellt Leitlinien. Nichts davon ist gelogen, nichts davon ist böswillig, und trotzdem steht am Ende alles genau da, wo es vorher stand. Nur dass jetzt niemand mehr schuld ist, weil ja ein Prozess läuft.
Belegt ist Folgendes. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz begründet das Tempo damit, dass Rückgaben auch in den Herkunftsstaaten innenpolitische Debatten auslösen, die man respektieren müsse. Ein Eingriff von außen solle vermieden werden. Der Stiftungsrat hat die Leitung grundsätzlich ermächtigt, Rückführungen von Objekten aus dem Maji-Maji-Aufstand und vergleichbaren Gewaltkontexten zu vereinbaren. Passiert ist es noch nicht, weil laut SPK die Rückmeldungen aus Tansania fehlen. Eine tansanische Delegation war im März 2025 auf einer Fact-Finding Mission in Deutschland und wurde nach Angaben der Stiftung umfangreich informiert. Die Bundesregierung argumentiert ähnlich und betont, keinen Einfluss auf innerstaatliche Aushandlungsprozesse zu nehmen.
Und dieses Argument hat Gewicht. Deutschland hat historisch reichlich oft entschieden, was für andere gut ist. Sich nach dieser Geschichte zurückzuhalten, ist eine plausible Lehre.
Die Gegenposition kommt von Human Rights Watch, vorgetragen bei der Veröffentlichung der Gemeinsamen Leitlinien von Bund, Ländern und Kommunen im Oktober 2025. Nach diesen Leitlinien braucht eine Rückführung das Einverständnis des Herkunftsstaates, entweder als Mitteilung der Regierung oder dokumentiert in einer zwischenstaatlichen Absichtserklärung. Human Rights Watch kritisiert, dass die Rolle der betroffenen Gemeinschaften dadurch eingeschränkt wird. Indigene Völker und Minderheiten werden von ihren eigenen Regierungen häufig marginalisiert und stehen dann faktisch ohne Vertretung da.
Praktisch sieht das so aus. Der Mangi von Marangu in der Kilimandscharo-Region, Frank Lionel Marealle, kann noch so deutlich sagen, dass der Holzohrring seines Vorfahren zurückgegeben werden kann. Er kann ein Komitee gegründet haben, um die Kultur seiner Volksgruppe weiterzugeben, und den Plan haben, ein eigenes Museum aufzubauen. Solange der Staat Tansania den formalen Weg nicht geht, bewegt sich nichts.
Eine Lesart wäre, dass hier zwei legitime Prinzipien kollidieren. Souveränität auf der einen Seite, die Ansprüche konkreter Communities auf der anderen. Wer sich für das eine entscheidet, verletzt das andere. Eine andere Lesart wäre, dass der Konflikt bequem ist, weil er das Nichthandeln erklärt, ohne dass jemand Nein sagen muss. Ich kann von hier aus nicht entscheiden, welche stimmt. Vermutlich beide ein Stück weit.
Joseph Msele, Sekretär der Union der Oberhäupter von Tansania, sagt in der Ausstellung einen Satz, an dem sich der Unterschied ablesen lässt. Ein Objekt ist für ihn erst dann vollständig, wenn es in die Gesellschaft zurückkehrt, aus der es stammt. In Deutschland wird über Eigentum und Zuständigkeiten gesprochen. Dort über einen Zustand, der noch nicht abgeschlossen ist.
Ngonnso‘ und die Frage, wer anfangen muss
Der Fall, an dem sich das am deutlichsten zeigt, kommt aus Kamerun.
Deutsche Truppen nahmen 1902 bei militärischen Aktionen eine Holzstatue mit und brachten sie ins Berliner Ethnologische Museum. Es ist die Figur der Ngonnso‘, Abbild der Gründerin des Nso-Volkes, verehrt als Muttergottheit und zentral für die kulturelle Identität der Community im Nordwesten Kameruns. Seit fast dreißig Jahren kämpft die Nso-Community um die Rückführung.
2022 schuf der Stiftungsrat der SPK die Voraussetzung für die Rückgabe. 2023 besuchten Mitglieder der kamerunischen Rückgabekommission das Museum. Vollzogen ist der Prozess bis heute nicht.
Die Aktivistin Sylvie Njobati, die seit 2018 mit der Kampagne #BringBackNgonnso dafür arbeitet, schrieb in der Reihe Reparatory Justice von Amnesty International, dass Rückführungen für sie mehr sind als die physische Rückgabe von Objekten. Es gehe darum, die eigenen Geschichten zurückzuerobern und das Narrativ neu zu gestalten, damit man die eigene Geschichte selbst erzählen kann. Ihr Vorwurf an Deutschland fällt dabei ziemlich direkt aus. Überlebende und Opfer müssten für Reparationen kämpfen, während die Täterseite es versäume, überhaupt Initiative zu ergreifen.
Die Bringschuld liegt damit praktisch bei denen, denen etwas genommen wurde.
Immerhin bewegt sich in Kamerun etwas. Kulturminister Bidoung Kpwatt hat im April gegenüber der baden-württembergischen Ministerin Petra Olschowski Interesse an der Repatriierung von Human Remains der Maka’a-Community aus der Anatomischen Universitätssammlung Freiburg signalisiert. Und er hat den Auftrag gegeben, ein Rahmendokument für Rückgaben zu erstellen, das als rechtliches und diplomatisches Modell für alle kamerunischen Communities dienen soll.
Was gerade beschlossen wird und was nicht
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer will im Herbst ein Papier zu zentralen Handlungsfeldern bei der Aufarbeitung des Kolonialismus vorlegen. Ein Schwerpunkt soll die Planung eines Erinnerungsortes Kolonialismus sein. Der im März gegründete Koordinierungsrat für Restitutionen baut gerade ein internationales Fachleute-Netzwerk auf.
Ein Restitutionsgesetz für koloniale Kulturgüter ist dagegen laut Bundesregierung weder Teil des Koalitionsvertrags noch der laufenden Gespräche zwischen den Ressorts für Kultur, Finanzen und Justiz. Dort geht es um ein Restitutionsgesetz für NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter. Koloniale Rückgaben laufen weiter über die Leitlinien.
Die Grünen fordern eine gesetzliche Grundlage. Ihre kulturpolitische Vize-Sprecherin Awet Tesfaiesus hat allerdings selbst betont, dass ein Restitutionsgesetz nur ein Teil von reparativer Gerechtigkeit sein dürfe, von der Anerkennung des Unrechts über Entschädigungen bis zu Erinnerungsarbeit und mehr Geld für Provenienzforschung. Sie kritisiert, dass die Mittel dafür im Kulturetat um drei Viertel gekürzt wurden. Aus der SPD warnte Berichterstatterin Franziska Kersten vor Rückschritten, ihr Fraktionskollege Holger Mann brachte die verbindliche Verankerung von Kolonialgeschichte in Schul- und Kulturbildung ins Spiel.
Der Politologe Thomas Fues, früher Abteilungsleiter am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik und Autor des Blogs Dekolonial Erinnern, hält die Bilanz für dürftig und befürchtet, dass das Engagement auf Bundesebene weiter abgebaut wird. Ob sich der Trend umkehrt, hängt für ihn davon ab, ob die Gesellschaft das einfordert, hier wie in den früheren Kolonien.
Erinnern ist inzwischen billig geworden. Ein Erinnerungsort kostet Geld, aber niemanden etwas, das er hergeben müsste. Eine Rückgabe schon.
Kritisch hinterfragt
Und ich nehme mich da ausdrücklich nicht aus.
Ich habe diesen Text geschrieben, ohne je mit einem Menschen aus einer der betroffenen Communities gesprochen zu haben. Was ich von Frank Marealle, Joseph Msele und Hemedi Kasimu Ngwale weiß, weiß ich aus Videos, die für eine Ausstellung in Berlin produziert wurden, kuratiert von einer deutschen Institution, in einem Haus, das selbst Teil der Geschichte ist, um die gestritten wird. Auch mein Blick auf tansanische Objekte ist ein deutscher Blick. Das lässt sich nicht wegschreiben, indem ich es einmal erwähne.
Dann die Quellenlage. Die Zahl von rund 52 zurückgegebenen Objekten stammt aus dem Monitor eines Blogs und aus Regierungsantworten auf parlamentarische Anfragen. Beides ist nachprüfbar, aber es ist keine amtliche Gesamtstatistik. Je nachdem, was man als Rückgabe zählt, also Eigentumsübertragung, physische Übergabe oder Dauerleihgabe, kommt man auf ganz unterschiedliche Zahlen. Diese Unschärfe ist selbst schon Teil des Problems, und ich nutze sie in diesem Text zugleich als Argument. Das ist nicht ganz sauber.
Der blinde Fleck, der mir am meisten zu denken gibt, ist ein anderer. Ich habe über Tansania, Kamerun und Ghana viel deutsche Verfahrensdebatte gefunden und wenig darüber, was in diesen Ländern selbst umstritten ist. Wem gehört ein Objekt dort, dem Staat, dem Nationalmuseum, der Community, der Familie? Die Kritik von Human Rights Watch deutet an, dass das brisant ist. Dass ich dazu kaum Material finde, sagt weniger über die Debatte aus als darüber, wessen Perspektive hier dokumentiert wird. Meine eigene Recherche reproduziert also genau die Schieflage, die ich beschreibe.
Und die unbequemste Konsequenz zum Schluss. Wenn Prozeduralisierung wirklich das Muster ist, dann ist der ehrlichste Maßstab keine Absichtserklärung und kein Erinnerungsort. Es ist eine Zahl. Wie viele Objekte sind physisch zurückgegangen, in diesem Jahr, an wen. Alles andere lässt sich sehr lange sehr gut meinen.
Wie Institutionen Verantwortung anerkennen und gleichzeitig verwalten, statt sie einzulösen, ist eines der Themen, die sich durch meine Arbeit ziehen. Auf dem Kanal gehe ich solchen Mustern in längeren Videos nach, mit Quellen zum Nachprüfen. Und falls du selbst schon mal vor einer Vitrine standest und dich gefragt hast, wie das Ding da eigentlich hineingekommen ist, erzähl es mir gern.
Quellen:
- Ulrike Günther: Schleppende Rückgaben. SPK erwartet Ansprüche von Staaten. zwd Politikmagazin, 30. Juli 2026
- Antwort der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 21/7044 (Anfrage der Linksfraktion 21/6184), 15. Juli 2026
- Antwort der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 21/6294 (Anfrage Bündnis 90/Die Grünen 21/5859), 23. Juni 2026
- Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss und Staatliche Museen zu Berlin: Ausstellung „Geschichte(n) Tansanias“
- Thomas Fues: Restitutions-Monitor, Blog Dekolonial Erinnern
- Sylvie Njobati, Reihe Reparatory Justice, Amnesty International
- Human Rights Watch zu den Gemeinsamen Leitlinien von Bund, Ländern und Kommunen, Oktober 2025
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