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11. September 2026Goldene Bulle von Rimini: Wie aus einer Fälschung eine Neuausfertigung wurde
Zwei Pergamente, gleicher Wortlaut, gleiche Zeugenliste, gleiches goldenes Siegel im Namen. Nur eine einzige Zahl unterscheidet sie: die Höhe der Strafe für den, der gegen die Urkunde verstößt. Die Goldene Bulle von Rimini ist der Rechtstitel, mit dem Kaiser Friedrich II. dem Deutschen Orden 1226 angeblich erlaubte, Preußen zu erobern und als eigenes Land zu behalten. Der gesamte spätere Ordensstaat beruft sich auf dieses eine Dokument. Nur ist bis heute umstritten, wann es wirklich entstand und warum die beiden erhaltenen Originale sich widersprechen. Im Überblicksbeitrag zum Deutschen Orden in Preußen wird die Bulle nur knapp erwähnt. Dieser Beitrag geht der Urkunde selbst nach.
Was die Urkunde behauptet
Die Goldene Bulle trägt das Datum März 1226 und den Ausstellungsort Rimini, in der Urkunde selbst Arimine genannt. Ausgestellt hat sie Friedrich II., römischer Kaiser, König von Jerusalem und König von Sizilien. Sie erzählt, dass der Hochmeister des Deutschen Ordens, Hermann von Salza, dem Kaiser von einem Angebot des Herzogs Konrad von Masowien berichtet habe: Land im Austausch dafür, dass der Orden nach Preußen zieht und es erobert. Salza soll die Annahme aufgeschoben und stattdessen um mehr gebeten haben, nämlich um das gesamte Land, das der Orden aus eigener Kraft erobern würde. Der Kaiser gewährt es: freies Eigentum, ohne Abgaben, ohne Herrn darüber, mit vollem Recht auf eigene Gerichtsbarkeit, Zölle, Märkte und Münzprägung.
Auffällig ist, was fehlt. Die Urkunde nennt kein Tagesdatum, nur den Monat. Der Befund ist im Regest der Regesta Imperii als „1226 März 00“ verzeichnet.
Quelle: Preußisches Urkundenbuch I/1, Nr. 56 (Philippi 1882), S. 41–43.
Zwei Originale, eine strittige Zahl
Von der Urkunde sind zwei Stücke erhalten, die beide als Original gelten, dazu mehrere spätere Abschriften. Sie stimmen fast wörtlich überein, nur an einer Stelle weichen sie ab.
| Merkmal | Warschauer Exemplar | Königsberger Exemplar |
|---|---|---|
| Strafsumme bei Verstoß | 100 Pfund Gold | 1.000 Pfund Gold |
| Zeugenliste | kürzer | zwei zusätzliche Zeugen |
| Goldenes Siegel erhalten | nein | ja |
| Urteil bei Philippi (1882) | echtes Original | Fälschung |
| Urteil in der MGH-Edition (2017) | Neuausfertigung | Neuausfertigung |
Beide Stücke liegen heute im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin.
Quelle: Preußisches Urkundenbuch I/1, Nr. 56, Nachbemerkung S. 43.
1882: Philippis Fälschungsurteil
Rudolf Philippi, Direktor des Staatsarchivs Königsberg, druckt die Urkunde 1882 im ersten Band des Preußischen Urkundenbuchs ab und wertet die Überlieferung aus. Sein Urteil ist eindeutig: Die höhere Summe stammt aus einer nachträglichen Änderung, angefertigt im 14. Jahrhundert, als der Orden sein altes Recht durch Kaiser Karl IV. bestätigen ließ und dabei die Strafsumme gleich mit erhöhte. Wörtlich hält er fest, man habe „ein höheres Schadengeld, als 100 Pfund“ gewollt und „1000 Pfund“ gesetzt, eine Summe, welche die Bestätigungsurkunde von 1354 noch eigens hervorhebt.
Ein Detail lässt er nicht unerwähnt: Das Königsberger Stück, das er für die Fälschung hält, trägt noch das goldene Siegel. An den Originalen, die er für echt hält, fehlt es.
Quelle: Preußisches Urkundenbuch I/1, Nr. 56, Nachbemerkung S. 43, gemeinfrei.
2017: Die neue Edition widerspricht
135 Jahre später erscheint die maßgebliche moderne Edition der Urkunden Friedrichs II., bearbeitet von Walter Koch und einem Team der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Ihr Befund fällt anders aus. Von Fälschung ist keine Rede mehr. Stattdessen gelten beide erhaltenen Stücke als Neuausfertigungen, also als damals rechtsgültige Neuschriften eines älteren, heute verlorenen Textes, beide von derselben Schreiberhand angefertigt.
Damit verschiebt sich die Frage, statt sich zu klären. Wann der zugrunde liegende ältere Text selbst entstand, bleibt offen. Die Edition setzt dafür ein anderes Datum an als das, was auf beiden erhaltenen Stücken steht: nicht März, sondern Mai 1226.
Quelle: MGH, Die Urkunden Friedrichs II., Teil 5 (Koch u. a. 2017), Vorbemerkung zu Nr. 1158, paraphrasiert.
Der Streit um das Datum
Die Forschung diskutiert die Datierung seit über 130 Jahren, mit wechselnden Ergebnissen.
| Jahr | Forscher/in | Position |
|---|---|---|
| 1882 | Rudolf Philippi | Königsberger Stück ist Fälschung, echte Originale zeigen 100 Pfund |
| 1908 | H. Grumblat | Beide Stücke sind spätere Neuausfertigungen eines echten Originals von 1226 |
| 1924 | Erich Caspar | 1226 als Ausstellungsdatum, wird für Jahrzehnte herrschende Meinung |
| 1983 | Paul Zinsmaier | Beide erhaltenen Stücke stammen aus den 1230er Jahren |
| 1990/91 | Tomasz Jasiński | Bestätigt Zinsmaier anhand von Schrift- und Formularvergleich |
| 2017 | Walter Koch (MGH) | Ursprung möglicherweise 1226, erhaltene Stücke sind Neuausfertigungen |
| 2020/2023 | Tomasz Jasiński | Datiert die Urkunde auf Mai bis August 1235 |
Jasińskis stärkstes Argument betrifft den Urkundentext selbst. Er beschreibt Land „in einem anderen Gebiet, zwischen Konrads Mark und den Grenzen der Prußen“. Ein solches Zwischengebiet gab es 1226 nicht, das betreffende Land gehörte entweder zu Konrads Herzogtum oder zu Preußen. Erst 1235 existiert dazwischen das Dobriner Land, um das Orden und Herzog in genau diesem Jahr vor einem Schiedsgericht streiten.
Dazu kommt ein zweiter Einwand, unabhängig von Jasiński: Eine thüringische Klosterchronik, die Cronica Reinhardsbrunnensis, überliefert, dass Kaiser Friedrich II. dasselbe Land Preußen am 22. Juni 1226 dem Landgrafen Ludwig von Thüringen verlieh, drei Monate nach dem Datum auf der Goldbulle. Dieselbe Chronik wird auch in der MGH-Edition von 2017 als Gegenargument gegen 1226 herangezogen.
Quelle: Jasiński 2023, in: Balogh (Hg.), Golden Bulls and Chartas, S. 223–244; MGH, Die Urkunden Friedrichs II., Teil 5, Vorbemerkung zu Nr. 1158, S. 542.
Quellenkritischer Zusatz
So klar die Fälschungsgeschichte klingt, drei Einwände muss man dagegenhalten.
Erstens: Auch die maßgebliche Edition entscheidet sich nicht. Die MGH-Ausgabe von 2017 stellt die Argumente für 1226, 1235 und eine Datierung der erhaltenen Stücke auf 1245 nebeneinander und hält fest, dass sich daraus keine sichere Antwort gewinnen lässt. Wer diese Folge oder diesen Beitrag als „gelöst“ präsentiert, geht über den eigenen Forschungsstand hinaus.
Zweitens: Die Strafsummen-Frage bleibt unerklärt. Keine der drei Datierungshypothesen, weder 1226 noch 1235 noch 1245, erklärt, warum die beiden erhaltenen Stücke bei der Strafsumme auseinandergehen. Das ist der eigentliche offene Rest dieser Quellenkritik.
Drittens: Jasińskis Auszählung lässt sich nicht selbst nachprüfen. Seine Aussage, dass unter über 2.500 erhaltenen Urkunden Friedrichs II. nur drei dieselben drei seltenen Formularmerkmale teilen, beruht auf einer eigenen Durchsicht, die sich nur durch Wiederholung der Arbeit verifizieren ließe. Sie wird hier als Position eines Forschers wiedergegeben, nicht als selbst geprüfter Befund.
Häufige Fragen zur Goldenen Bulle von Rimini
Was ist die Goldene Bulle von Rimini? Eine auf März 1226 datierte Urkunde Kaiser Friedrichs II., mit der der Deutsche Orden angeblich das Recht erhielt, Preußen zu erobern und als eigenes Land ohne Abgaben und ohne Lehnsherrn zu behalten. Sie gilt als Rechtsgrundlage des späteren Ordensstaats. Der Name kommt vom goldenen Siegel, lateinisch bulla aurea.
Warum unterscheiden sich die beiden erhaltenen Fassungen? Das Warschauer und das Königsberger Exemplar stimmen fast wörtlich überein, nennen aber unterschiedliche Strafsummen bei Verstoß gegen die Urkunde, 100 Pfund Gold in Warschau, 1.000 Pfund in Königsberg. Warum die Summe abweicht, ist bis heute nicht geklärt.
Ist die Goldene Bulle von Rimini eine Fälschung? Nach dem Urteil von Rudolf Philippi 1882 galt das Königsberger Stück als Fälschung des 14. Jahrhunderts. Die maßgebliche moderne Edition von 2017 widerspricht dem und bezeichnet beide erhaltenen Stücke stattdessen als damals rechtsgültige Neuausfertigungen eines älteren, verlorenen Textes.
Wann wurde die Goldene Bulle von Rimini wirklich ausgestellt? Das ist offen. Auf den erhaltenen Stücken steht März 1226. Die MGH-Edition von 2017 setzt den zugrunde liegenden Text auf Mai 1226 an. Der Historiker Tomasz Jasiński datiert die Urkunde auf Mai bis August 1235. Keine dieser Positionen gilt als abschließend geklärt.
Wer war Hermann von Salza? Der Hochmeister des Deutschen Ordens, der laut der Urkunde beim Kaiser um die Erlaubnis zur Eroberung Preußens nachsuchte. Unter seiner Führung wuchs der Orden von einem Hospitalverband zu einer politischen Macht mit eigenem Territorium heran.
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Mehr Informationen📚 Quellen & weiterführende Literatur
- Philippi, Rudolf (Hg.): Preußisches Urkundenbuch, Bd. I/1. Königsberg: Hartung, 1882 (Nr. 56).
- Koch, Walter (Bearb.) u. a.: Die Urkunden Friedrichs II., Teil 5: 1222–1226 (MGH, Diplomata regum et imperatorum Germaniae XIV,5). Wiesbaden: Harrassowitz, 2017.
- Jasiński, Tomasz: The Golden Bull Allegedly Issued in 1226 by Frederick II for the Teutonic Order. In: E. Balogh (Hg.), Golden Bulls and Chartas. European Medieval Documents of Liberties. Budapest/Miskolc, 2023, S. 223–244.
- Regesta Imperii V, bearb. von J. F. Böhmer, J. Ficker, E. Winkelmann. Innsbruck, 1881–1901 (BF 1598, regesta-imperii.de).
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