
Sarah Baartman: The Enlightenment’s Museum Kept Her Body for 187 Years
11. Oktober 2026
Reich Gottes oder Realpolitik? Warum Utopien in Terror enden können
14. Oktober 2026Wie alt ist die Schulpflicht? Es kommt darauf an, was du zählst
Fünf Minuten Lesezeit, und danach weißt du, welcher der beiden Sätze wovon recht hat.
Unter Beiträgen zum Thema Schule liest du oft zwei Sätze, die sich zu widersprechen scheinen. Der eine lautet, die Schulpflicht gebe es seit über 400 Jahren. Der andere macht sie zum Erbe der Nazis, so etwa in einem Text der Initiative Aktion Kinder in Gefahr, der für Hausunterricht in Deutschland argumentiert. Ich habe beide Sätze gegen das Gesetz von 1938 geprüft, und beide stimmen zur Hälfte.
Was vor 1919 Schulpflicht hieß
Württemberg legte schon in der Großen Kirchenordnung von 1559 eine Schulpflicht fest. Die Weimarer Schulordnung von 1619 gilt als wohl erste allgemeine staatliche Schulbesuchspflicht, Sachsen-Gotha folgte 1642 und Braunschweig-Wolfenbüttel 1647. Preußen zog 1717 mit einem Edikt Friedrich Wilhelms I. nach, und 1763 verband Friedrich II. die Pflicht im Generallandschulreglement mit einem festen Lehrplan und ausgebildeten Lehrern. Als Aussage über die Idee stimmt „über 400 Jahre“ also.
Nur meinte das Wort damals oft etwas anderes. Das Allgemeine Landrecht von 1794 verpflichtete Eltern, ihre Kinder ab dem fünften Lebensjahr zur Schule zu schicken, aber nur dann, wenn sie den nötigen Unterricht zu Hause nicht leisten konnten oder wollten. Kinder mussten also etwas lernen, und zwar nicht zwingend in einer Schule. Wikipedia nennt das noch Unterrichtspflicht, nicht Schulpflicht, weil die Schule nur die Ersatzlösung war, falls der Unterricht zu Hause fehlte. Ob 1717 und 1763 schon dasselbe gemeint war, ist in meinen Quellen nicht eindeutig, dazu komme ich unten.
1919: Aus der Unterrichtspflicht wird die Schulbesuchspflicht
Artikel 145 der Weimarer Verfassung schrieb 1919 fest, dass allgemeine Schulpflicht besteht, erfüllt durch die Volksschule mit mindestens acht Schuljahren und danach durch die Fortbildungsschule bis zum 18. Lebensjahr. Stephan Rademacher nennt das im Deutschen Schulportal die erste echte Schulpflicht im Sinne eines Schulbesuchs für alle Kinder, das Grundschulgesetz von 1920 machte sie konkreter. Ein Beitrag in der deutschen Ausgabe von Le Monde diplomatique kommt zum selben Ergebnis, dass in den Weimarer Beratungen erstmals für ganz Deutschland die Schulpflicht an die Stelle der Unterrichtspflicht trat. Die heutige Form ist damit gut hundert Jahre alt, nicht vierhundert.
1938: Was das Reichsschulpflichtgesetz hinzufügte
Am 6. Juli 1938 erließ die Reichsregierung das Gesetz über die Schulpflicht im Deutschen Reich, in Kraft ab dem 1. November. Erfunden hat es die Schulpflicht nicht, denn die gab es seit 1919. Der Wortlaut zeigt aber, was neu hinzukam.
Paragraf 1 nennt als Zweck die Erziehung „im Geiste des Nationalsozialismus“, ich zitiere das, weil die Pflicht damit ausdrücklich ein Ideologieinstrument wird und nicht bloß eine Schulorganisation. Die Pflicht galt für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit und war durch den Besuch einer reichsdeutschen Schule zu erfüllen. Paragraf 12 erlaubte, Kinder der Schule zwangsweise zuzuführen, mit Hilfe der Polizei, und Paragraf 14 drohte Geldstrafe bis 150 Reichsmark oder Haft an. Paragraf 11 befreite bildungsunfähige Kinder von der Schulpflicht, und Paragraf 16 hob das Grundschulgesetz von 1920 auf.
Bei Ausnahmen ist der Text genauer, als die Schlagworte vermuten lassen. Die Schulaufsicht entschied über Ausnahmen, und die Volksschulpflicht bestand nur, soweit für Erziehung und Unterweisung nicht anderweitig ausreichend gesorgt war. In den ersten vier Jahrgängen durfte anderer Unterricht nur ausnahmsweise in besonderen Fällen erlaubt werden. Eine Lesart wäre, dass das Gesetz Hausunterricht nicht förmlich verbot, sondern stark einengte. Wie das in der Praxis aussah, kann ich aus dem Gesetzestext allein nicht sagen.
Wir übernehmen ständig Vorstellungen, Meinungen und vermeintliche Fakten, ohne uns zu fragen, woher sie eigentlich kommen. Kritisches Denken beginnt genau an diesem Punkt: bei der Bereitschaft, auch das zu hinterfragen, was uns selbstverständlich erscheint. Wenn du dabei systematischer vorgehen möchtest, findest du hier mein kostenloses Freebie zum kritischen Denken (inklusive Vorabtest)!
Nach 1945: Ein Gesetz, das als Landesrecht weiterlief
Nach Artikel 123 des Grundgesetzes galt das Reichsschulpflichtgesetz zunächst als Landesrecht weiter, soweit es nicht schon vorher aufgehoben war. Die Länder ersetzten es nach und nach. Die Länder der DDR hoben es im Dezember 1950 auf, Baden-Württemberg 1964 und Nordrhein-Westfalen 1966. Heute steht die Schulpflicht in den Schulgesetzen der Länder.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2006 die Schulpflicht und hielt Strafen für religiöse Eltern, die sie verweigern, für verfassungsgemäß. Sein Argument war, dass in der Schule der Kontakt mit unterschiedlichen Auffassungen zur täglichen Erfahrung gehört. Die Initiative, die 1938 als Ursprung sieht, hält dagegen, dass das Grundgesetz keinen Schulzwang kenne und Eltern das Recht hätten, ihre Kinder selbst zu unterrichten. Beide Seiten haben eine Position und ein Interesse, und keine wird durch die Geschichte allein entschieden.
Bei einem Satz wie „Das stammt von den Nazis“ oder „Das gab es schon immer“ hilft eine Doppelfrage. Was hat das Wort damals genau gemeint, und was hat die spätere Fassung hinzugefügt? Bei der Schulpflicht lautet die Antwort auf die erste Frage Unterricht, auf die zweite Zwang, Zweck und Strafe.
Kritisch hinterfragt
Ich habe den Text des Gesetzes von 1938 auf einer Seite gelesen, die Gesetze abdruckt, und nicht im Reichsgesetzblatt selbst. Das Urteil von 2006 kenne ich nur aus Zusammenfassungen, und die These vom Erbe der Nazis nur aus Texten einer Initiative, die ein Ziel verfolgt. Eine Rechtshistorikerin, die diese These prüft, habe ich für den Beitrag nicht gelesen.
Offen bleibt einiges. Schon bei den Daten gehen Darstellungen auseinander, etwa bei Hessen-Darmstadt, das auf Wikipedia einmal mit 1619 und einmal mit 1634 auftaucht, und bei der Frage, ob Preußen 1717 schon eine Schulpflicht hatte oder nur eine Unterrichtspflicht. Wie streng Ausnahmen nach 1938 gehandhabt wurden, weiß ich nicht. Und ob die Landesgesetze nach 1945 Inhalte des Reichsgesetzes übernahmen oder nur seinen Rahmen, habe ich nicht geprüft.
Am meisten kostet die Konsequenz für beide Seiten. Wer „400 Jahre“ sagt, muss anerkennen, dass die heutige Form jünger ist und dass 1938 daran Anteil hat. Wer „Nazi-Erbe“ sagt, muss anerkennen, dass die Schulpflicht nicht 1938 begann und dass ein Gesetz sich nicht dadurch erledigt, dass es aus einer bestimmten Zeit stammt. Ob die heutige Schulbesuchspflicht richtig ist, beantwortet die Geschichte nicht, das müssen die Argumente selbst leisten.
Wie Regeln ihre Herkunft behalten, verlieren oder umgedeutet bekommen, ist eines der Themen, die sich durch meine Arbeit ziehen. Auf meinem YouTube-Kanal gehe ich solchen Ursprungsfragen ausführlicher nach, als ein Blogtext es hergibt. Schreib mir in die Kommentare, welche Regel aus deinem Alltag du gern auf ihren Ursprung prüfen lassen würdest.
KardiKassin
Quellen
Gesetz über die Schulpflicht im Deutschen Reich (Reichsschulpflichtgesetz) vom 6. Juli 1938, RGBl. 1938 I S. 799, Abdruck bei verfassungen.de, https://www.verfassungen.de/de33-45/schulpflicht38.htm
Stephan Rademacher, „Rechtsfrage: Schulpflicht in Deutschland, was heißt das eigentlich?“, Deutsches Schulportal, https://deutsches-schulportal.de/bildungswesen/schulpflicht-was-genau-bedeutet-das-eigentlich/
„Kurze Geschichte der allgemeinen Schulpflicht“, Le Monde diplomatique (deutsche Ausgabe), https://monde-diplomatique.de/artikel/!827733
„Schulpflicht (Deutschland)“, Wikipedia, Abruf September 2026, https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)
„Schulzwang in Deutschland seit 1938, das (un)heimliche Erbe der Nazis“, Aktion Kinder in Gefahr, 2017, https://www.aktion-kig.eu/2017/04/schulzwang-in-deutschland-seit-1938-das/
Dem Denken begegnen. Dem, was uns bewegt.
Ich bin Studentin und Fragenstellerin aus Leidenschaft. Was mich wirklich umtreibt, ist die Frage:
Warum denken wir so, wie wir denken?
Was führt uns dazu, zu erinnern, zu vergessen, zu glauben und zu zweifeln – ob im Kleinen für uns selbst oder im Großen als Gesellschaft?
Und warum fühlt sich manches so selbstverständlich an, obwohl es das gar nicht ist ..
Spannende Fragen über Fragen, deren Lösung ich in jedem meiner Blogartikel etwas näher kommen möchte. Auf meine ganz eigene Art und Weise …



